Gastronomiebedarf

Im Gaststättengewerbe selbstständig machen

Gasttättengewerbe

Die Selbstständigkeit im Gastronomiegewerbe ist ein Projekt, das einerseits eine sehr große Freude bereitet, andererseits jedoch auch eine enorme Herausforderung darstellt.

Ein Lokal zu betreiben, ist keine Tätigkeit für nebenbei, sondern mit einigen Anforderungen verbunden, die zunächst erfüllt werden müssen, wenn man nicht den Weg zahlreicher Bars und Restaurants gehen und kurz nach der Eröffnung wieder schließen möchte. Wichtig ist neben den grundlegenden Kenntnissen in der Gastronomie und den damit verbundenen rechtlichen Vorgaben sowie der Wahl des geeigneten Gastronomiebedarfs auch ein genauer und stetiger Überblick über das Konsumverhalten der Zielgruppe sowie über die allgemeine Marktsituation, die sich angesichts der heutigen Zeit rasant ändern kann.

Immer ein waches Auge auf die Marktsituation

Angesichts dieses rasanten Wandels des Marktes müssen die Situation stetig neu geprüft und die eigene Strategie schnell und flexibel angepasst werden. Allem zugrunde liegt die Regel, dass die Ausgaben der Kundschaft in Gastronomiebetrieben ganz gleich welcher Art zum privaten Konsum gehören. Tritt die gesamte Marktsituation in eine Krisenzeit ein, welche die Menschen zwingt, zu sparen, bekommt die Gastronomie dies daher als erstes zu spüren, denn in der Regel werden zuerst die privaten Ausgaben eingeschränkt. Allerdings sind die Menschen in Zeiten des Aufschwungs im Allgemeinen wieder viel freigiebiger. Um eventuelle Krisenzeiten unbeschadet zu überstehen, sollte das Konzept bereits von Beginn an auch darauf ausgerichtet werden, dass die Kunden nicht abwandern und stattdessen die Kunden schwächelnder Unternehmen gebunden werden können. Entscheidend hierfür ist die Wahl des richtigen Standortes, in welchem einerseits die passende Zielgruppe dominieren sollte und in dem andererseits die Konkurrenz noch nicht so stark vertreten ist. Darüber hinaus sollte überlegt werden, welches Alleinstellungsmerkmal das Lokal von denen der Konkurrenz abheben soll und wie sich dieses Merkmal im Gastronomiebedarf niederschlägt. Angehende Gastwirte sollten deshalb stets darauf achten, dass dieses Alleinstellungsmerkmal immer im Hinblick auf die Zielgruppe ausgewählt werden sollte und dass aktuelle Trends bedient werden – wie beispielsweise die derzeitige Biogastronomie – die sich jedoch ebenfalls schnell wieder ändern können. Wird alles richtig gemacht, kann man neben den derzeitig existierenden Gastronomiebetrieben gut bestehen.

Die Konkurrenzsituation

Dem Statistischen Bundesamt zufolge existiert auf dem Markt der BRD eine lebendige Konkurrenz. Rund 134.000 Lokale im Gastronomiegewerbe sind derzeit bei diesem Amt registriert. Allerdings handelt es sich bei einem Drittel der Unternehmen lediglich um kleinere Betriebe mit maximal zwei Beschäftigten. Und nur weniger als fünfzehn Prozent der registrierten Unternehmen weisen mehr als zehn Beschäftigte auf. Die kleineren Unternehmen mit maximal zwei Beschäftigten erwirtschaften einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 70.000 Euro, die größeren Betriebe um die 204.000 Euro. Hier zeigt sich, dass die kleineren Unternehmen wirtschaftlich effektiver arbeiten, da jeder der Beschäftigten einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 44.000 Euro erarbeitet. Werden alle Unternehmen, und zwar ganz gleich, welcher Größe betrachtet, erwirtschaftet jeder Mitarbeiter durchschnittlich 32.000 Euro Umsatz pro Jahr.

Gastrogewerbe

(Foto: Porto Bay Hotels & Resorts)

Die rechtlichen Anforderungen

Die Kenntnis der Marktsituation und die Auswahl des geeigneten Gastronomiebedarfs ist jedoch nicht alles, was auf die Existenzgründer in der Gastronomie zukommt. Die Tätigkeit in diesem Segment ist mit besonderen rechtlichen Vorgaben verbunden. Die Grundlage für ein Lokal mit Alkoholausschank ist eine Gaststättenerlaubnis, für deren Erhalt zahlreiche Unterlagen benötigt werden. Ist es zudem notwendig, die Räumlichkeiten umzubauen, um diese für den zukünftigen Gastronomiebetrieb anzupassen, ist eine Erlaubnis des Bauamts die Voraussetzung. Darüber hinaus sind zahlreiche Vorgaben hinsichtlich des Jugend- und Arbeitsschutzes zu erfüllen, die strengen Hygienevorschriften zu beachten, über die das Gesundheitsamt wacht und die im Leitfaden der DEHOGA nachgelesen werden können. Nicht zuletzt fallen noch Gebühren bei der GEMA an, wenn die Gäste mit TV- oder Radiogeräten unterhalten werden sollen. Vor der Gründung eines eigenen Unternehmens im Gastronomiebereich sollte sich der künftige Gewerbetreibende also umfassend informieren, damit das Vorhaben auch wirklich ein voller Erfolg wird.

Jonas Sonnenberg

Jonas Sonnenberg

Jonas unterstützt unser Team tatkräftig im Bereich Social-Media-Marketing und betreibt gewissenhaft unseren Blog. Vor allem die Fast-Food-Szene liegt im sehr am Herzen.

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