Gastronomiebedarf

Cateringunternehmen gründen – Teil 1

Cateringunternehmen gründen

Du bist der Renner auf jeder Party? Du machst die leckersten Appetizer oder mixt die besten Cocktails? Dir gelingt einfach immer der perfekte Ablauf? Du wünschst dir, dein Hobby zum Beruf zu machen und mit dem Organisieren von Partys und Service Geld zu verdienen? Na dann mach’s doch einfach!

Bist du für Catering geschaffen? Finde es heraus!

Aber – einfach wird das Unterfangen selbstverständlich nicht.

Es gibt sehr viele rechtliche Hürden zu meistern und auch der finanzielle Aspekt sollte nicht unterschätzt werden. Es gibt aber auch gute Nachrichten. Es ist deutlich leichter, sich im Catering-Bereich selbstständig zu machen als z. B. mit einer Gaststätte. Inwiefern dies einfacher ist und was beim Gründen eines Cateringunternehmens beachtet werden muss, zeigen wir euch in einer Beitragsreihe, die sich mit den verschiedenen Etappen beschäftigt, die es bei der Gründung eines Cateringunternehmens zu meistern gilt.

Dieser erste Beitrag beschäftigt sich mit den wichtigsten Paragraphen, Bestimmungen und Zulassungen, die eingeholt werden müssen. Diese haben wir für euch zusammengefasst und extra kurz gehalten, ohne jedoch die wesentlichen Punkte zu vernachlässigen. Frei nach dem Motto: So kurz wie möglich, so lang wie nötig. Schließlich sitzt ihr ja gerade nicht in einer Juravorlesung.  ;)

Haltet euch fest – Jetzt geht’s los!

Zur To-do-Liste gehören neben Zulassungen aller Art auch Fragen rund um die Mitarbeiter. Wie sieht es aus mit Versicherungen etc.? Ganz wichtig z. B. ist die obligatorische Krankenversicherung. Aber zu der kommen wir später zurück.

Wer sich zur Selbstständigkeit im Catering-Bereich entscheidet, fällt nicht unter die strengen Formalitäten, die einem das Gaststättengesetz auferlegt. Es muss also keine Genehmigung beantragt werden, da das Betreiben eines Cateringunternehmens zu den erlaubnisfreien Tätigkeiten gehört.

Stattdessen muss das Gewerbe nur beim für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. In Berlin z. B. ist dafür das Bezirksamt zuständig, die Regelung variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Dies muss vor Beginn der Tätigkeit geschehen! Falls bei einer nicht privaten Feier Alkohol ausgeschenkt werden soll, kann unter Umständen doch eine Erlaubnis erforderlich sein. Für den Fall solltet ihr euch an das Verbraucherschutzamt wenden und euch umfangreich informieren.

Leider ist es damit noch nicht getan, aber lasst euch nicht entmutigen – der Aufwand ist zwar groß, dennoch ist Durchhaltevermögen von Nöten!

Cateringunternehmen

Wissen über hygienische Anforderungen sind ein Muss

Jede Person, die in eurem Unternehmen mit Lebensmitteln in Berührung kommt, muss laut Infektionsschutzgesetz an einer Erstbelehrung teilnehmen. Zudem muss gemäß §4 Lebensmittelhygiene-Verordnung jeder Unternehmer, der Lebensmittel verarbeitet und in Umlauf bringt, einen Nachweis darüber erbringen, dass er oder sie über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.

Dafür müssen unter anderem Wissen über hygienische Anforderungen und an die Herstellung und Verarbeitung von verschiedenen Lebensmitteln erbracht werden. Im Normalfall bieten die Handelskammern der Bundesländer solche Workshops an.

Außerdem müssen sämtliche Mitarbeiter, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, an einer Schulung teilnehmen. Diese könnt ihr zwar an einen verantwortlichen Mitarbeiter delegieren, aber gegenüber der Aufsichtsbehörde bleibt ihr der Verantwortliche für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Schulung.

Eine ähnliche Regelung legt  §43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) fest. Demnach muss ebenfalls jeder Mitarbeiter, der mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, an einer Erstbelehrung teilnehmen. Diese ist dann sogar alle zwei Jahre aufzufrischen.

Wie zu erwarten, reicht das dem Gesetzgeber noch lange nicht. Betriebs- und Aufenthaltsräume der Angestellten müssen den Immisionsschutz-, Hygiene- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Es sollte also stets geprüft werden, ob nicht noch das Bau- oder Gesundheitsamt eine weitere Genehmigung erteilen muss, bevor man sich schon am Ende der Gründungsodyssee wähnt.

Der Prozess, den wir in ein paar Absätzen zusammengefasst haben, nimmt tatsächlich einige Zeit in Anspruch und ist ziemlich aufwendig, aber wir können es nur wiederholen: Durchhalten! Schließlich geht es hier womöglich um euren Traum ;)

Cateringunternehmen

Die Selbstständigkeit birgt viele Risiken – welche Krankenversicherung ist zu empfehlen?

Nun kommen wir zur Krankenversicherungspflicht zurück.

Da eine Unternehmensgründung mit vielen Risiken verbunden ist, ist es Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Hierbei könnt ihr zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Im Internet findet ihr einige Tools, die euch einen kostenlosen PKV-Vergleich und GKV-Vergleich ermöglichen. Hierbei solltet ihr euch ebenfalls umfangreich beraten lassen, denn es ist nicht immer möglich, wieder aus einer privaten Krankenversicherung auszutreten, sobald man erst einmal eine abgeschlossen hat.

So viel zum ersten Teil der Beitragsreihe „Cateringunternehmen gründen”. Falls ihr euch tatsächlich dafür interessiert oder sogar schon entschieden habt, ein Cateringunternehmen zu gründen, wäre es trotzdem ratsam, sich umfassend bei den zuständigen Behörden zu erkundigen.

Der zweite Teil der Beitragsreihe dreht sich rund um die Frage, was nach dem erfolgreichen Beenden der rechtlichen Angelegenheiten zu tun ist.

Wir hoffen, euch hat dieser Beitrag gefallen und freuen uns auf euer Feedback.

Lukas Peters

Lukas Peters

Lukas unterstützt unser Team tatkräftig im Bereich Social-Media-Marketing und betreibt gewissenhaft unseren Blog. Vor allem die Fast-Food-Szene liegt im sehr am Herzen.

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