Industrie und Handwerk

Gefährdungsbeurteilung auf dem Bau

Gefährdungsbeurteilung auf dem Bau

Dieser Sommer beschert uns Rekordtemperaturen von bis zu 42°C. Wohl dem, der sich die Zeit am See vertreiben kann. Diejenigen hingegen, die im Freien arbeiten mussten, haben sich einer starken Belastung ausgesetzt.

Arbeit im Freien – Gefährdungsbeurteilung durch den Chef

Klar ist, dass der Arbeitgeber für den Schutz seiner Mitarbeiter sorgen muss. Dies geht aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Arbeitsstättenverordnung hervor.

Außerdem besteht für den Chef die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei handelt es sich um die Ermittlung aller potenziellen Gefahren, denen die Beschäftigten während der Arbeitsverrichtung ausgesetzt sein können. Anschließend trägt der Arbeitgeber ebenfalls die Verantwortung dafür, dass alle zum Schutz der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen durchgeführt und dauerhaft implementiert werden.

Absolutes Ziel ist es, Gefahren während der Arbeit frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Weiterhin ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine sogenannte Arbeitsunterweisung anzufertigen, die von sämtlichen Mitarbeitern unterschrieben werden muss.

Gefährdungsbeurteilung auf dem Bau

Schutzmaßnahmen auf dem Bau

Worin genau die Gesundheitsgefährdung beim Arbeiten in der prallen Sonne besteht, wird im weiteren Verlauf erläutert. Zudem will ich euch Tipps zum persönlichen Schutz geben.

Immer wieder sieht man Bauarbeiter mit freiem Oberkörper mit dem Abbruchhammer arbeiten oder schwer schleppen – und das in der prallen Sonne. Mittlerweile sollte eigentlich jedem klar sein, dass zu viel Sonne schädlich ist, vor allem in den kritischen Zeiten der Mittagssonne.

Die Schutzmaßnahmen gegen Hitze und Sonne, die aus der Fürsorgepflicht entspringen, richten sich nach dem T-O-P-Prinzip:

1. Technisch
Alle verfügbaren technischen Möglichkeiten, die zum Schutz der Arbeitnehmer beitragen, müssen ausgenutzt werden. Dazu gehören Klimaanlagen der Fahrzeuge auf der Baustelle, aufstellbare Sonnensegel, die zur Beschattung des Arbeitsplatzes dienen, kurze Pausen in schattigen Pausenräumen etc.

2. Organisatorisch
Hiermit ist vor allem die Organisation der Arbeitszeit gemeint. Ist es notwendig, dass die Arbeit in der besonders kritischen Zeit von 11-16 Uhr vollbracht wird oder ist eine Verlegung in die frühen Morgen- und/oder Abendstunden möglich?

3. Persönlich
Wer glaubt, dass Sonnencremes den besten Schutz liefern, ist schief gewickelt. Tatsächlich ist es am besten, lange Kleidung zu tragen, die möglichst viel Haut bedeckt. Des Weiteren sollte über eine Sonnenbrille mit UV-Filter nachgedacht werden und auch eine Kopfbedeckung ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Abgesehen davon ist es notwendig, viel Wasser zu trinken. Eine universal vorgeschriebene Menge gibt es dabei nicht, jedoch sollten es bei einer ausgewachsenen Person schon mindestens 2-3 Liter am Tag sein.

Gefährdungsbeurteilung auf dem Bau

Folgen der Sonneneinstrahlung

Was sind nun also die Folgen von zu viel Sonne und Hitze? Unterschieden werden akute und Langzeitfolgen.

Von akuten Folgen spricht man, sobald die Außentemperatur die Körpertemperatur übersteigt. Fortan staut sich Wärme im Körper, da der Schweiß nicht mehr in der Lage ist, richtig zu verdunsten. Dieses Phänomen dürfte den Meisten bereits bekannt sein. Der Kreislauf macht schlapp, der Körper reagiert mit Schwindel und Kopfschmerzen. In
Extremfällen kann es sogar zum Hitzschlag kommen.

Wie erkennt ihr einen Hitzschlag und was ist in diesem Fall zu tun?

Symptome sind hohes Fieber, starke Kopfschmerzen, trockene und gerötete Haut, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Verwirrtheit bis hin zur Bewusstlosigkeit. In diesem Fall ist unbedingt der Notarzt zu rufen. Bis dahin sollte sich der Betroffene im Schatten aufhalten und im Falle der Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage gebracht werden werden.

Die UV-Strahlung spielt sowohl bei den akuten als auch bei den Langzeitfolgen eine Rolle. Akut können dabei Rötungen auf der Haut, besser bekannt als Sonnenbrand, auftreten. Auf lange Sicht kann jedoch Hautkrebs entstehen – die wohl gefährlichste Langzeitfolge. Auch deshalb wurde der helle Hautkrebs letztes Jahr als Berufskrankheit anerkannt.

Zusätzlich zu den im T-O-P-Prinzip vorgestellten Präventivmaßnahmen ist es ratsam, sämtliche unbekleidete Hautpartien mit Sonnencreme zu bedecken. Und das nicht nur einmalig, sondern immer wieder, am besten alle zwei bis drei Stunden. Vor allem die „Sonnenterrassen“ wie Stirn, Nase, Ohren, Nacken, Hände sowie die Kopfhaut bei dünnem Haar sollten nicht vergessen werden.

Der Lichtschutzfaktor auf der Tube gibt an, wie viel länger man sich bei einem UV-Index von acht, welcher einer sehr hohen Sonnenbelastung entspricht, in der Sonne aufhalten kann als im ungeschützten Zustand. Bei einem Lichtschutzfaktor von 50 eben 50 mal länger als ohne. Für die Arbeit auf der Baustelle ist Faktor 50 auf jeden Fall ratsam.

Weiterhin wird zwischen verschiedenen Hauttypen unterschieden, wobei sich die jeweilige Eigenschutzzeit unterscheidet. Der sogenannte keltische Typ zeichnet sich durch helle Haut, blondes oder rötliches Haar und Sonnenbrandanfälligkeit aus. Der Eigenschutz beträgt weniger als zehn Minuten.
Die Haut des mediterranen Typs hingegen, der auch im ungebräunten Zustand bräunliche oder olivfarbene Haut besitzt, weist einen Eigenschutz von mehr als 30 Minuten auf.
Unabhängig von der Art des Hauttyps ist das Auftragen von Sonnenschutzcreme unabdingbar und sollte deshalb stets vorgenommen werden.

Wie fandet ihr diesen Beitrag? Haben wir etwas vergessen? Was ist euch noch besonders wichtig? Hinterlasst uns eure Meinungen, Vorschläge oder Kommentare und stöbert noch etwas auf unserem Blog oder Facebook rum!

Lukas Peters

Lukas Peters

Lukas unterstützt unser Team tatkräftig im Bereich Social-Media-Marketing und betreibt gewissenhaft unseren Blog. Vor allem die Fast-Food-Szene liegt im sehr am Herzen.

More Posts

Das solltest du auch lesen
expondos B-Ware aus zweiter Hand
Preise und Prozente – den besten Deal bei expondo finden
stone-2513
Fliesen selbst verlegen